Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Charterpreis

Der Charterpreis umfasst die Nutzung des Schiffes und seiner Einrichtungen. Im Preis nicht enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoff.

2. Zahlungsbedingungen

Die vermieteten Boote mit ihrem kompletten Zubehör können nur nach ordnungsgemäßer Entrichtung der Miete benützt werden (50% bei Buchung, der Rest - 4 Wochen vor dem Charterbeginn).

Für die Zahlung, folgende Kreditkarten sind akzeptabel: MasterCard, Visa, Diners.

3. Stornobedingungen

Sollte der Charterer aus irgendwelchen Gründen vom Charter zurücktreten, kann dieser, nach vorheriger Zustimmung des Vercharterers, eine andere Person, die seine Rechte und Pflichten übernimmt, aufsuchen. Falls ihm dies nicht gelingt, werden die Stornokosten von der vorgeschriebenen Akontierung eingehoben und zwar:

  •  30% des Charterpreises - Rücktritt bis 2 Monate vor dem Charterbeginn
  •  50% des Charterpreises - Rücktritt bis 1 Monat vor dem Charterbeginn
  •  100 % des Charterpreises - Rücktritt innerhalb 1 Monats vor dem Charterbeginn

Tritt der Charterer aus objektiven Gründen zurück (Tod in der Familie, starke Verletzungen, Krieg, usw.) wird die eingezahlte Summe nicht zurückgegeben, aber der Vercharterer stellt dem Charterer die Yacht zu einem freien Termin, oder in der nächsten Saison , zur Verfügung.

4. Übergabe der Boote

Es werden nur vollständig ausgerüstete, voll aufgetankte und in einwandfreiem Arbeitszustand befindliche Boote übergeben, und derselbe Zustand wird bei der Rückgabe des Bootes erwartet. Übergabe des Bootes ist an vereinbartem Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt, ab 17 bis 21 Uhr. Sollte sich der Charterer, in einer Frist von 48 Stunden dieser Bedingung nicht halten, der Vercharterer hat Recht von dem Chartervertrag zurückzutreten. Nach Ablauf einer Frist von 24 Stunden, wenn der Vercharterer nicht ein anderes, mindestens gleichwertiges Boot bereitsstellen kann, kann der Charterer auf eine Benützung des Bootes verzichten, und hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Charterer das Recht auf Rückzahlung aller Zahlungen an den Vercharterer. Eine über den vereinbarten Mietpreis übersteigende Haftung ist ausgeschlossen, sowie weitergehende Ansprüche des Charterers. Der Charterer verpflichtet sich, bei der Übergabe den Bootzustand und die Vollständigkeit der in der Checkliste angeführten Ausrüstung und Inventars sorgsam zu überprüfen. Eventuelle versteckte Mängel am Boot oder seiner Ausrüstung, welche dem Vercharterer bei der Übergabe der Boote nicht bekannt sein könnten, sowie die Mängel wellche eventuell nach der Übergabe entstehen, berechtigen den Charterer nicht, den Mietpreis zu vermindern. Ist ein Weiterfahren - aus welchem Grund auch immer - nicht möglich, oder ein Überschreiten des Rückgabetermins unausweichlich, so muss zwecks Einholung von Anweisung, der Stützpunktleiter verständigt werden. Beim Überschreiten des Rückgabetermins, auch infolge schlechten Wetters, haftet der Mieter für alle Kosten, die daraus dem Vercharterer entstehen. Eine entsprechend sichere Törnplanung wird angeraten. Rückkehr in der Marina, in den Abendstunden vor der Schiffsrückgabe ist verpflichtet. Alle Abtretungen sind nur nach einer Besprechung zwischen Charterer und Vercharterer, vor Ort, rechtgültig. Kommt der Vercharterer oder der Stützpunktleiter zu der Überzeugung dass der Schiffsführer nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt behaltet er sich das Recht vor, das Auslaufen des Schiffes zu verbieten. In diesem Fall wird sich der Vercharterer bemühen die erforderliche Kenntnisse gegen eine entsprechende Gebühr an den Charterer zu übertragen.

5. Kaution

Bei der Übernahme des Bootes wird eine Kaution laut gültiger Preisliste hinterlegt. Geleistete Kaution wird ohne Abzüge zurückbezahlt, wenn das Boot schadenfrei zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird. Die Kaution muss hinterlegt werden auch wenn das Boot mit einem Skipper gemietet wurde. Bei grober Fahrlässigkeit und/oder mehrere Ausrüstungsgegenstände, trägt der Charterer die vollen Kosten.

6. Versicherung

Es besteht eine Haftpflichtversicherung für die Schäden gegen Dritten. Ebenfalls besteht eine Kaskoversicherung für selbstverschuldete Schäden am Schiff (in Höhe des versicherten Schiffwertes) für Beträge welche die Kaution überschreiten, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit. Tritt während der Fahrt eine Havarie auf und sofern der Charterer nicht selbst für deren Kosten aufkommen muss (beim normalen Abnutzungsgebrechen oder beim Überschreiten der Haftungssumme), benötigt er für die Reparatur die Zustimmung (Anweisung) des Vercharterers bzw. Stützpunktleiters. Bei größeren Havarien, sowie bei Beteiligung anderer Schiffe, ist beim zuständigem Hafenamt Meldung zu machen und bei diesem ein entsprechendes Protokoll (Hergang, Schadensfeststellung etc.) für die Versicherung anlegen zu lassen. Gleichzeitig muss auch der Stützpunkt verständigt werden. Sollte der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann er für den entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden. Die Beschädigungen an den Segeln sind nicht versichert und dafür Haftet der Charterer in voller Höhe. Die durch den mangelhaften Ölstand im Motor entstandenen Schäden sind nicht versichert und auch diese Schäden werden vom Charterer selbst getragen. Der Charterer ist verpflichtet den Ölstand im Motor jeden Tag regelmäßig zu kontrollieren. Die persönlichen Gegenstände des Charterers sind nicht versichert und es wird dem Charterer empfohlen, dies selbst zu tun. Die Crew ist versichert.

7. Verpflichtung des Charterers

Der Charterer verpflichtet sich, die Fahrgrenzen der kroatischen Hoheitsgewässer einzubehalten. Ausnahmen bedürfen besonderer schriftlichen Bestätigung bzw. Genehmigung. Der Charterer verpflichtet sich, für einen Wechsel der Hoheitsgewässer, vom Vercharterer das Einverständnis hierfür einzuholen. Es ist nicht erlaubt das Boot weiterzuvermieten oder Dritten zu überlassen, das Einschiffen mehr Personen als in der Crewliste angeführt ist, die sämtliche Folgen in diesem Zusammenhang haftet der Charterer selbst. Der Charterer bzw. Schiffsführer erklärt ausdrücklich, dass er den nötigen, gültigen Bootsführerschein und Sprechfunkzeugnis besitzt und über alle seemännischen Kenntnisse verfügt die zum Führen eines Bootes erforderlich sind. Der Charterer muss den Bootsführerschein zu dem Vercharterer vorzeigen. Sind Reparaturen erforderlich, so muss der Charterer gleich den Vercharterer benachrichtigen auf Telefonnummer die bei Boostpapieren stehen. Der Vercharterer hat Pflicht die Beschädigung zu beseitigen gleich nach der Benachrichtigung. Wenn der Vercharterer die Beschädigung in einer Frist von 24 Stunden entfernt, der Charterer hat keiner Anspruch auf eine Entschädigung. Der Charterer hat Pflicht bei der Diebstahl der Yacht oder von Ausrüstungsgegenständen zuständige Polizeistation zu benachrichtigen. Falls der Charterer diese von der vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllt, trägt er volle Verantwortung für Folgeerscheinungen und bürgt dafür.

8. Beschwerden

Es werden nur diejenigen Beschwerden in Betracht genommen, die in schriftlicher Form bei der Rückgabe vorgelegt werden und die seitens der Vertreter des Vercharterers und des Charterers eigenhändig unterschrieben werden.

9. Arbitrage und Schiedsgericht

Alle Streitigkeiten, welche sich ergeben sollten und welche nicht auf gütlichem Wege bereinigt werden könnten, unterliegen dem Schiedsspruch des Gerichtstandes in Zadar.